Verlieren? Ich verliere doch nicht - ich gewinne! Ich gewinne! Ich bin Anwalt.

Fälle zu gewinnen ist mein Job. Ich trete nicht an, um zu verlieren.

(Kevin Lomax, in dem FiIm: Im Auftrag des Teufels, Originaltitel: The Devil's Advocate, 1997)





Herzlich willkommen auf der Webpräsenz der Anwaltskanzlei Öz


Wir sind eine erfahrene Fachanwaltskanzlei mit Sitz im Herzen von Heilbronn, in unmittelbarer Nähe zum Arbeits- und Familiengericht.


Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit:


  • Strafrecht
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht


Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an! Tel. 07131 8878853

oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@ra-oz.de

Sie finden Sie uns in der Kilianstr. 19 in 74072 Heilbronn


Bürozeiten: montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr


Herr Rechtsanwalt Talip Öz
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Rechtsanwalt Talip Öz

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Familienrecht


Sie erlauben, wenn ich die üblichen, floskelartigen Standardangaben überspringe und Ihnen direkt erzähle, was mich ausmacht?


Verlieren? Ich verliere doch nicht - ich gewinne! Ich gewinne! Ich bin Anwalt. Fälle zu gewinnen ist mein Job. Ich trete nicht an, um zu verlieren. (Kevin Lomax, in dem FiIm: Im Auftrag des Teufels, Originaltitel: The Devil's Advocate, 1997)

  • Besser als in diesem Zitat lässt es sich nicht ausdrücken, wofür ich stehe, wer ich bin und was mir wichtig ist. Ich bin Anwalt und Fälle zu gewinnen ist mein Job.
  • Rechnen Sie damit, dass ich meinen Mund nicht halte und keine Scheu vor der Auseinandersetzung mit der Gegenseite habe und bis zum Schluss kämpfen werde.
  • Rechnen Sie auch damit, dass ich zu jeder Zeit Ihre Sorgen rund um Ihr Anliegen im Auge habe.


Sie suchen einen Rechtsanwalt. Keinen Kumpel.


Sollten Sie Interesse haben zu erfahren, wo ich studiert habe oder welchen Hobbies ich nachgehe, fragen Sie mich einfach persönlich.

Mandatsablauf


 Vielleicht brauchen Sie zum ersten Mal in Ihrem Leben einen Anwalt? Wir erleichtern unseren Mandanten diese Situation durch folgenden Mandatsablauf: 

Download:

Fragebogen (allgemein)

Fragebogen (Scheidung)

Vollmacht (allgemein)

Vollmacht (Strafrecht)

Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2023

Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2024

Vertrauen 

Vertrauen ist der Anfang von allem. Schon Ihr erster Anruf bei uns beweist uns das. Darum ist Ihr Ersttelefonat mit uns immer kostenfrei.

Termin 

Unsere schweigepflichtigen Assistentinnen notieren den Kern Ihres Wunsches und geben Ihnen einen Gesprächstermin. Von ihnen erhalten Sie zur Vorbereitung den Mandantenfragebogen. Manchmal ist sofort ein Telefonat mit Herrn Rechtsanwalt Öz möglich.  

Telefonat mit Anwalt? 

Wir geben – ohne Aktenkenntnis – nie Rechtsrat am Telefon, können bisweilen aber unverbindlich abschätzen, welche Chancen Ihr Vorhaben hat. Dazu erhalten Sie auf Wunsch einen kurzfristigen Telefontermin mit Herrn Rechtsanwalt Öz. 

Erstgespräch 

Zu Ihrem Erstgespräch bringen Sie bitte alle Unterlagen mit oder leiten uns diese per Email vorab zu. So gewinnen wir viel Zeit. Wir nehmen Ihr Ziel auf, geben eine Einschätzung über Chancen, Risiken, Dauer und Umfang des Mandats und klären Sie über Ihre Kosten und über unser weiteres Vorgehen auf. Das Mandatsverhältnis kommt erst zu Stande, nachdem Sie die Vollmacht unterzeichnet haben. 

Wir entscheiden gemeinsam eine Strategie. Wir helfen, Ihr Ziel zu erreichen. Nicht umgekehrt! Dazu entwickeln wir die Strategie immer mit unseren Mandanten zusammen: Welche Forderungen stellen wir? Wie stärken wir unsere Beweise? Welchen Zusammenhang können wir wie beweisen?
Unser Anspruchschreiben geht dann an die Gegenseite. Wir überwachen, dass alle Fristen und Zeiten eingehalten werden und informieren unsere Mandanten unverzüglich über unvorhergesehene und wichtige Entwicklungen. Wir sind durch ständige Fortbildungen und durch jahrelange Erfahrungen geübte, versierte, charmante und unnachgiebige Verhandler. Außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite führen wir gern, zielbewusst, verbindlich und zäh. Vergleiche schließen wir – nach sorgfältiger Abstimmung mit unseren Mandanten – gern.

Fünf gute Gründe, sich für mich zu entscheiden


1.) Ich bin Spezialist
Natürlich verfüge ich ausbildungsbedingt über Kernkompetenzen in sämtlichen Rechtsgebieten. Allein Aufgrund des Umfangs und des ständigen Wandels des Rechtswesens ist es aber mir unmöglich, das gesamte juristische Wissen auf einem hohen Standard zu halten. Deshalb berate ich Sie nicht in jedem Fall mittelmäßig, sondern in meinen Spezialgebieten außerordentlich gut.

2.) Ich bin Fachanwalt

Ich verfüge über die Fachanwaltstitel im Strafrecht,  Arbeitsrecht und Familienrecht. Das bedeutet, ich habe über die normale juristische Ausbildung hinaus eine weitere fachspezifische Ausbildung durchlaufen, meine überdurchschnittlichen Kenntnisse durch spezielle Fachprüfungen und entsprechende Berufserfahrung nachgewiesen.

3.) Ich habe Erfahrung
Ich bin seit über 15 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen. Auch das größte Fachwissen ist nutzlos, wenn man es nicht anwenden kann. Nur ein erfahrener Anwalt verfügt über die notwendige strategische Expertise, wie man ein Prozessziel am besten erreichen kann.


4.) Ich bin schnell!
Bei mir erhalten Sie nach Möglichkeit noch am Tage Ihres Anrufs einen Termin – spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen. Von Ausnahmesituationen abgesehen, warten Sie in unserem Büro auch nicht länger als 5 Minuten auf Ihre Besprechung.

Wir haben den Prozess gewonnen und Sie halten das Urteil in den Händen. Gleichwohl zahlt Ihr Schuldner nicht? Meine Kanzlei verfügt über eine eigene Vollstreckungsabteilung (Inkasso). Die hier tätigen Mitarbeiter sind ebenfalls Spezialisten auf ihrem Gebiet. Sie sind also rundum in den besten Händen!


5.) Ich wurde Ihnen nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung empfohlen ?!
Ja, Sie haben richtig gelesen. Wenn auch meistens die Empfehlung der sicherste Weg zur guten Anwaltswahl ist, gilt dies nicht für die Empfehlung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Die Empfehlung Ihrer Rechtsschutzversicherung beruht nicht auf ausgewählter Qualität oder auf guten Referenzen des Anwalts, sondern auf vertraglicher Bindung.

Viele Anwälte schließen Verträge mit Rechtsschutzversicherern in denen sie sich verpflichten, gegenüber der Versicherung (soweit zulässig) geringere als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren abzurechnen und werden dafür im Gegenzug von der Rechtsschutzversicherung an deren Kunden „empfohlen“. Sicherlich beruht die von der Rechtsschutzversicherung getroffene Auswahl zumindest auch auf sachlichen Kriterien – erfolgt aber eben nur unter ihren Vertragsanwälten. Ich lehne derartige „Empfehlungsgeschäfte“ ab, halte sie auch für rechtlich bedenklich. Der Rechtssuchende meint, einen besonders guten Anwalt zu erhalten dabei bekommt er einen besonders günstigen – für seine Versicherung.

Ich bin Ihnen sympathisch? Die Entscheidung liegt nun bei Ihnen. Und sind wir ehrlich – ich könnte der allerbeste Anwalt der Welt sein – wenn die Chemie zwischen uns nicht stimmt, sollten Sie sich doch lieber für den Zweitbesten entscheiden. Das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant setzt unbedingtes Vertrauen voraus. Sie müssen bereit sein, dem von Ihnen gewählten Anwalt höchstpersönliche Informationen preiszugeben und auf die Richtigkeit seiner Entscheidungen vertrauen.

Ich möchte von meinen Mandanten nicht angelogen werden, auch lüge ich meine Mandanten nicht an. Es gibt nichts Übleres, als wenn Anwalt und Mandant nicht zusammen oder schlimmstenfalls sogar gegeneinander arbeiten. Unter dieser Voraussetzung kann ein Prozess nicht gewonnen werden, das Mandat wird unverzüglich gekündigt.

Sie sind sich aber noch nicht so ganz sicher? Dann sollten wir uns treffen. In einem Beratungsgespräch können wir uns kennenlernen und „ganz nebenbei“ eine erste Beurteilung der Sachlage vornehmen. Sollte es mit uns danach doch nicht klappen, trage ich es Ihnen sicher nicht nach, wenn Sie für die weitere Bearbeitung der Sache einen anderen Kollegen auswählen.

Das anwaltliche Honorar – die häufigsten Fragen


1. Was kostet es, wenn ich einen Anwalt beauftrage?

Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten berechnen sich nach dem sog. Gegenstandswert. Das heißt: Je höher der Wert des Streitgegenstands, desto höher die anwaltliche Gebühr. Beispiel: Eine Scheidung von Mandanten mit zwei eigenen Häusern ist daher um ein vielfaches teurer als eine Scheidung von Mandanten in einer Mietwohnung.


2. Was kostet eine kurze Frage am Telefon?

Wir geben generell keinen Rechtsrat am Telefon. Das ist unseriös, denn die Haftungsfragen bleiben ungeklärt. Gern lassen wir uns Ihre Frage am Telefon – oder per mail – schildern und geben Ihnen einen ersten Überblick über verschiedene Möglichkeiten. Wir schauen immer in Ihre Unterlagen, bevor wir einen Rechtsrat oder eine Kostenschätzung abgeben. Kommen Sie in unsere Kanzlei. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.


3. Wie teuer ist eine Erstberatung?

Eine Erstberatung ist normalerweise ein kurzes Mandantengespräch zur Einleitung in das Mandat. Die Beratung besteht in der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer mündlichen oder schriftlichen Auskunft. Ziele und Strategien werden festgelegt und Unterlagen gesichtet. In seltenen Fällen reicht ein einziges Gespräch sogar aus, um einen Weg für den Mandanten festzulegen. Der Mandant macht danach ohne Anwalt weiter. In diesem Fall kostet das Erstberatungsgespräch 200,00 Euro, inklusive 19%-MwSt.

Grundsätzlich kostet aber die Beratungsgebühr nach dem RVG 190,00 Euro zuzügl. 19%-MwSt., also 226,10 Euro, wenn Sie zB ein umfangreiches und überdurchschnittliches Anliegen haben, und von vornherein klar ist, dass die Beratung über ein normales Erstberatungsgespräch hinausgeht. Dieser Hinweis erfolgt regelmäßig bei der Terminsvergabe bzw. der schriftlichen Terminsbestätigung per Mail. Die Beratungsgebühr fällt aber wiederum nicht an, wenn es nicht bei einer Beratung bleibt und wir das Mandat annehmen und Ihre Interessen weiterverfolgen.


4. Wann und was zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt alle Kosten, sowohl Rechtsanwalts- als auch Gerichtskosten. Eine Selbstbeteiligung (häufig 150,00 Euro) zahlen Sie, falls das Ihr Vertrag vorsieht, selbst. Strafsachen (außer im Fall von Fahrlässigkeit), Familiensachen und Erbsachen sind üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gelegentlich gibt es allerdings auch in diesen Rechtsgebieten eine Übernahme der Erstberatungsgebühr. Fragen Sie am besten bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach und lassen Sie sich die Übernahme der Kosten schriftlich bestätigen.


5. Muss nicht der Gegner meine Anwaltskosten zahlen?

Ihre Anwaltskosten tragen Sie zunächst selbst. Wenn Sie vor Gericht gewinnen, haben Sie - außer im Arbeitsrecht (I. Instanz) - einen Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten an Ihren Gegner. Wir setzen diesen Anspruch für Sie durch.


6. Was tun, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?

Beim Amtsgericht Ihres Wohnortes beschaffen Sie sich einen sogenannten Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Der Rechtsanwalt kann dann dadurch direkt mit dem Gericht abrechnen. Für Sie fällt lediglich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 15,00 Euro an. Für gerichtliche Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Diesem Antrag wird nur zugestimmt, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen UND wenn die Klage oder die Klageabwehr Aussicht auf Erfolg haben.

In Strafsachen haben Sie einen Anspruch auf Pflichtverteidiger, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, § 140 StPO, also zB. wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird.

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Kontakt

Anwaltskanzlei Öz

Kilianstraße 19

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